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In unserer Kanzlei stehen Einsatzbereitschaft, Verbindlichkeit und Loyalität im Mittelpunkt. Wir setzen uns mit höchster Professionalität für Ihre Rechte ein. Dabei ist Vertrauen die Grundlage der erfolgreichen Zusammenarbeit. Nur durch gegenseitige Offenheit und Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit können wir gemeinsam die besten Ergebnisse erzielen. Lassen Sie uns Ihre rechtlichen Herausforderungen mit Engagement und Durchsetzungsstärke meistern – Ihr Erfolg ist unser Ziel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hierzu in der Entscheidung C-623/22 grad noch mal klargestellt, was wir als eine Grundvoraussetzung unserer tätigkeit betrachten:
"Der Rechtsanwalt als Mitgestalter der Rechtspflege gewährt völlig unabhängig rechtliche Unterstützung und ist zum Mandanten loyal. Also ist er gerade kein Diener des Gerichts.
Rn. 115. 117:
Den Rechtsanwälten [wird] in einer demokratischen Gesellschaft eine grdl. Aufgabe übertragen (…), nämlich die Verteidigung der Rechtsunterworfenen. Diese grundlegende Aufgabe umfasst [das] Erfordernis, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf schon dem Wesen nach die Aufgabe gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (…). [D]ie Position und Eigenschaft eines unabhängigen Rechtsanwalts [beruht] auf einem Verständnis von der Rolle des Anwalts als eines Mitgestalters der Rechtspflege (…), der in völliger Unabhängigkeit und in deren vorrangigem Interesse dem Mandanten die rechtliche Unterstützung zu gewähren hat, die dieser benötigt. Das Gegenstück zu diesem Schutz bilden die Berufs‑ und Standespflichten (…).“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62022CJ0623
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E.D.
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