Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist oft von Zweifeln und emotionalen Belastungen geprägt. Es ist eine schwierige Phase, in der viele Fragen und Ängste aufkommen. Doch eine Scheidung muss nicht immer streitig sein. Mit einer klaren Kommunikation und der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts kann der Weg geebnet werden, um den Prozess einvernehmlich und friedlich zu gestalten. Wenn erforderlich auch mit der notwendigen Initiative und Vehemenz.
Wir helfen Ihnen, rechtliche Klarheit zu schaffen und eine faire Lösung zu finden, damit Sie gestärkt in einen neuen Lebensabschnitt starten können. Sie suchen einen Scheidungsanwalt in Kiel - wir sind für Sie da, mit Kompetenz und Empathie. Ihre Familienkanzlei.
Nein, die Beteiligten können keinen gemeinsamen Rechtsanwalt für die Scheidung beauftragen. Ein Rechtsanwalt darf aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Interessenwahrung nur eine Partei vertreten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt jedoch nur einer der Ehepartner einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehepartner muss in diesem Fall nicht zwingend anwaltlich vertreten sein, sofern er dem Antrag lediglich zustimmt.
Es ist jedoch ratsam, dass sich beide Parteien anwaltlich beraten lassen, insbesondere wenn es um die Regelung von Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder das Sorgerecht geht, um individuelle Interessen umfassend zu schützen.
Die Bereitschaft offen über Ihre Angelegenheit zu sprechen. Wenn Sie sich der Sache schon sicher sind, dürfen Sie auch die EHeurkunde und gegebenenfalls die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder mitbrigen, diese werden für die Antragstellung benötigt.
Es kommt drauf an - wenn es keine streitigen Fragen zu klären gibt, dauert ein Scheidungsverfahren von der Antragstellung bis zum Gerichtstermin meist 6 - 9 Monate.
Das Scheidungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Der Ablauf hingegen von Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen abhängig. Es ist daher häufig von überragender Bedeutung den genauen Ablauf entsprechend Ihren Bedürfnissen zu planen. Wir sind mit Empathie und Erfahrung an Ihrer Seite.
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen Ihr Scheidungsanwalt in Kiel von der Famlienkanzlei Cunow zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.
Die Dauer des Scheidungsverfahren hängt maßgeblich davon ab, wie umfangreich die Sache ist. Sind viele Themen zu regeln – Bewertung von Betreiben, Immobilien, Vermögen – dauert es länger. Ist hingegen nur der Versorgungsausgleich zu klären, kann eine Scheidung häufig innerhalb eines Jahres erfolgreich geklärt werden.
Für den Scheidungsantrag wird die Eheurkunde – soweit Kinder vorhanden, ihre Geburtsurkunden – benötigt. Ebenfalls sind Eheverträge oder Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich dem Scheidungsantrag beizufügen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber die Angabe weiterer Details, welche in einem persönlichen Gespräch zu klären sind.
Während des Scheidungsverfahrens haben Sie gegebenenfalls Unterhaltsansprüche gegen Ihren Ehepartner. Sowohl der Anspruch auf Trennungsunterhalt als auch der Anspruch auf Kindesunterhalt kommt in Betracht. Auch könnte der Verbleib in der Eheimmobilie gerichtlich zu klären sein. Hier stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung eines solches Verfahrens zur Seite, sollten Sie dies nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können – sogenannte Verfahrenskostenhilfe, oder der Verfahrenskostenvorschuss.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens wird maßgeblich dadurch beinflusst, dass Sie und Ihr Ehepartner sich hinsichtlich der Scheidungsfolgen einig sind. Es genügt dann der Scheidungsantrag eines Ehepartners unter Vorlage der Eheurkunde - gegegebenfalls der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder - und das Gericht wird dann alsbald einen Termin zu Anhörung und Ehescheidung bestimmen. Bei diesem müssen Sie persönlich erscheinen. Damit Ihre schnelle Scheidung problemlos abläuft, sollte bereits im Vorwege eine umfassende Beratung in Anspruch genommen werden.
Gerichtskosten: die Gerichtskosten sind in dem sogenannten Gerichtskostengesetz (GKG, FamGKG) festgelegt. Sie richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser bestimmt sich anhand der Nettoeinkommen der Beteiligten - die Ehefrau verdient zB netto 2.500 €, der Ehemann 2.000 €. Hierzu folgendes Beispiel:
hinzuzurechnen sind noch die Werte des Versorgungsausgleichs.
Rechtsanwaltskosten: die Rechtsanwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert. die Höhe der sogenannten Gebühren richtet sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Ob eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach Aufwand, also nach Stundenhonorar in Ihrer Sache erfolgt, besprechen wir mit Ihnen persönlich. Ausschlaggebend hierfür ist, wie umfangreich die Sache ist und wie intensiv eine Betreuung gewünscht ist. Sicher ist - wir finden den passenden Weg!
Die Trennungszeit dient zum einen der Verarbeitung der Folgen der Trennung und zum anderen der Vorbereitung bzw. Grundsteinlegung eines neuen Lebensabschnitts. Sie haben Fragen, was im Rahmen der Trennungszeit zu regeln sein dürfte? Ihr Scheidungsanwalt Kiel – Familienkanzlei Cunow Schultz & Partner hilft Ihnen weiter!
Sie Suchen einen Scheidungsanwalt in Kiel? Gut beraten geschieden - Rechtsanwalt Moritz Cunow
Das Trennungsjahr ist die Voraussetzung für eine Ehescheidung. Es ist Indiz dafür, dass die Ehe gescheitert ist, also die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht. Dabei kann die Trennung sowohl innerhalb der Wohnung als auch im Rahmen einer räumlichen Trennung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass ihr Ehepartner von Ihrem Trennungswunsch weiß und ein Augenmerk auf Ihre wirtschaftliche Entflechtung geworfen werden.
Die Dauer des Trennungsjahres von einem Jahr ist einzuhalten und kann grundsätzlich nicht verkürzt werden. Nur in Ausnahmefällen, der sogenannten unzumutbaren Härte, kann eine Ehe noch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Um jedoch nicht die Kosten einer voreilig beantragten Ehescheidung zu tragen, sollten Sie sich beraten lassen, ob ein solcher Sonderfall bei Ihnen vorliegt.
Gerade bei einer Trennung stellt sich häufig die Frage wie der eigene Lebensunterhalt bzw. die Immbolie zunächst finanziert wird. Hier sollte früh geprüft werden, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Der Bedarf bemisst sich an den ehelichen Lebensverhältnissen. Auch könnte der Verbleib in der Eheimmobilie für die Dauer des Getrenntlebens zu klären sein. oder die Frage, wer zunächst Kindesunterhalt zu zahlen hat.
Mit einer Trennung kann, bzw. ändert sich häufig vieles. Unter anderem führt der Ablauf des Trennungsjahres dazu, dass beispielsweise frühzeitig ein Steuerklassenwechsel vorgenommen werden muss. Hierbei ist unbedingt zu berücksichtigen, ob ein Kind betreut wird. Ebenfalls ist gegebenenfalls das Prinzip der gesteigerten Eigenverantwortung zu beachten. Um keine Nachteile zu erleiden, sollten Sie sich beraten lassen – wir helfen Ihnen gerne. Ihre Familienkanzlei Cunow Schultz & Partner
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Welche Maßnhamen sind zu treffen?
Was am Ende des Tages eine reine Formalität darstellt, bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und Planung, um kein Kostenrisiko zu werden – Sie möchten die Scheidung einreichen? Wir unterstützen Sie. Hochspezialisiert und professionell bei einem reibungslosen Ablauf – Ihre Familienkanzlei Cunow Schultz & Partner, Scheidungsanwalt Kiel.
Sie Suchen einen Scheidungsanwalt in Kiel? Gut beraten ist halb geschieden - Familienanwalt Moritz Cunow
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind im Scheidungsantrag Angaben zur Person, der Heirat, der Trennung sowie den gemeinsamen Kindern zu machen. Darüber hinaus soll angegeben werden, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und ob weitere Verfahren anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen.
Der Scheidungsantrag sollte so bei Gericht eingereicht werden, dass im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Wann der Antrag genau eingereicht wird, ist von Ihrer persönlichen Situation und der sorgsam zu wählenden Strategie abhängig. Weil das Gesetz von der Ehe auf Lebenszeit ausgeht, sollte die Einreichung des Scheidungsantrages nicht unüberlegt erfolgen.
In Ehescheidungssachen kann ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass auch sie einen Rechtsanwalt benötigen. Gegebenenfalls genügt es wenn ihr Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt. Derjenige, der keinen Rechtsanwalt hat, kann jedoch im Verfahren keine eigenen Anträge stellen. Sie möchten wissen, was in Ihrem Fall am günstigsten ist? Wir beraten Sie gerne – Familienkanzlei Cunow, Scheidungsanwalt.
Grundsätzlich wird in Familiensachen Kostenaufhebung vereinbart. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Kosten - Rechtsanwalts- und Gerichtskosten selbst tragen.
Die Höhe der Kosten einer Ehescheidung bemessen sich am sogenannten Verfahrenswert. Dieser bemisst sich an der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Eheleute. Ein Beispielrechner für die Kosten der Ehescheidung finden Sie hier.
S.A.
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