der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch: Scheidungsvereinbarung) haben eines gemeinsam: Sie haben rechtlich bindenden Charakter. Mit dem Ehevertrag kann sich noch umfassender als mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung über die Ehe der beteiligten selbst betreffende Fragen vertraglich auseinander setzen, bzw. konkretere Vereinbarungen getroffen werden.
Ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung für Sie von Interesse ist und mit welchem Inhalt eine solche Erklärung geschlossen werden sollte, klären wir gerne mit Ihnen in einem umfassenden Beratungsgespräch. Die Familienkanzlei Cunow – Familienanwalt in Kiel – berät Sie umfassend.
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!
Ein Ehevertrag kann bei einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Falle einer Trennung oder Scheidung entscheidende Bedeutung haben. Die Vereinbarungen zu Güterstand, Zugewinnausgleich und nachehelichem Unterhalt können langfristige finanzielle Folgen beeinflussen. Die Kernbereichslehre des BGH besagt, dass wesentliche persönliche und existenzielle Lebensbereiche wie beispielsweise der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt oder der Versorgungsausgleich grundsätzlich nicht ohne weiteres durch Ehevertrag ausgeschlossen werden können. Derartige Regelungen dürfen also nicht die existenziellen Rechte eines Ehepartners beeinträchtigen.
Dennoch bietet ein Ehevertrag die Möglichkeit, den Zugewinnausgleich individuell zu regeln und unnötige Konflikte zu vermeiden. Ebenso können die Verteilung von Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch präzise vertragliche Festlegungen vereinfacht werden.
Die Mitwirkung eines erfahrenen Rechtsanwalts stellt sicher, dass der Vertrag sowohl die rechtlichen Vorgaben erfüllt als auch den langfristigen Interessen beider Parteien gerecht wird.
Im Ehevertrag können Ehepartner ihr Güterrecht individuell gestalten. Neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft möglich. Solche Vereinbarungen beeinflussen Vermögensverhältnisse während der Ehe und im Falle einer Scheidung erheblich.
Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, die Vor- und Nachteile der Optionen zu verstehen und Ihre Vereinbarung rechtssicher zu formulieren. So vermeiden Sie spätere Konflikte und schaffen eine klare Grundlage für die Vermögensaufteilung.
Das Unterhaltsrecht regelt, ob und in welchem Umfang Ehepartner einander im Falle einer Trennung oder Scheidung finanziell unterstützen müssen. Durch einen Ehevertrag lassen sich Unterhaltsansprüche individuell anpassen, z. B. in Bezug auf Betreuungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt.
Ein Anwalt stellt sicher, dass die getroffenen Regelungen fair und rechtlich zulässig sind, damit sie im Ernstfall Bestand haben und niemand benachteiligt wird.
Die Ehewohnung und Haushaltsgegenstände sind häufig Streitpunkte bei einer Trennung. Im Ehevertrag können Sie festlegen, wer bei einer Scheidung in der Wohnung verbleibt und wie Haushaltsgegenstände aufgeteilt werden. Dies schafft Sicherheit und vermeidet langwierige Auseinandersetzungen.
Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, diese Regelungen präzise und rechtssicher zu gestalten, damit sie im Trennungsfall unmissverständlich und durchsetzbar sind.
Auch Aspekte des Kindschaftsrechts, wie die Betreuung und Versorgung gemeinsamer Kinder, können im Ehevertrag geregelt werden. Solche Vereinbarungen betreffen etwa die Aufteilung von Betreuungszeiten oder finanzielle Verpflichtungen für die Kinder. Da der Kindeswohlgrundsatz immer Vorrang hat, müssen solche Regelungen genau geprüft werden.
Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen, Vereinbarungen zu treffen, die sowohl Ihre Wünsche als auch die rechtlichen Anforderungen berücksichtigen.
Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist entscheidend, um Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten.
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